Rv 2024 Beitragsbemessungsgrenze 2024

Rv 2024 Beitragsbemessungsgrenze 2024. (2) die beitragsbemessungsgrenze (ost) nach § 275a des sechsten buches sozialgesetzbuch wird für das jahr 2024 wie folgt festgesetzt: Die beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen krankenversicherung wird 2024 erneut steigen.


Rv 2024 Beitragsbemessungsgrenze 2024

Die beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen rentenversicherung erhöht sich auf 7.550 euro /monat (2023: Zum 01.01.2024 steigt die beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen rentenversicherung von bislang 87.600 euro auf 90.600 euro in den alten bundesländern.

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